Vertragsbestimmungen fit3center

  1. Das fit3center Selbstbedienungs-Fitnesscenter stellt dem Mitglied Ausdauer, Fitnessgeräte, Freihantelbereich und Infrastruktur während der angeschlagenen Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Benutzung der Einrichtungen ist auf die Dauer des vorliegenden Vertrags beschränkt und erfolgt auf eigenes Risiko. Seitens fit3center besteht für das Mitglied kein Versicherungsschutz.
  2. Das fit3center Selbstbedienungs-Fitnesscenter wird permanent mit einem Video-System überwacht.
  3. Das fit3center -Mitglied versichert, dass es mit der Handhabung der Fitnessgeräte vertraut ist, eine Einführung erhalten hat und ohne Aufsicht und eigenständig trainieren kann. Wenn nicht, hat es jederzeit die Möglichkeit gegen Bezahlung eine Instruktion zu buchen.
  4. Die Geräte müssen sachgemäss benutzt werden, und die Sitz und -Liegeflächen mit einem Trainingshandtuch abgedeckt werden. Übermässige Lärmentwicklung und störende Gerüche sowie Geräusche sind zu vermeiden.
  5. Das Mitbringen von Begleitpersonen, Tieren oder Kindern ist nicht erlaubt.
  6. Ein Missbrauch des Zutritt-Systems (Einlassen von zwei und mehr Personen mittels Fingerprint Zuganges oder dergleichen) hat, ohne Vorankündigung, den Ausschluss ohne Beitragsrückzahlungen zur Folge. Wir behalten uns vor wegen Hausfriedensbruch Strafanzeige zu erstatten. Auf jeden Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.- fällig.
  7. Das Mitglied verpflichtet sich, alle Einrichtungsgegenstände sorgfältig zu benutzen sowie jegliche Sachbeschädigung zu vermeiden. Insbesondere kann das überintensive Drücken der Displayschalter / Tastaturen der Maschinen zu Schäden führen. Schäden, die auf eine, den Benutzungsbestimmungen widersprechende Handhabung zurückzuführen sind, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Das Bedienen der TV-Geräte, insbesondere Änderung der Programmwahl oder Lautstärkeverstellungen sind nicht gestattet.
  8. Das fit3center übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Wertsachen, Geld oder Kleidern und dergleichen. Ebenso lehnt das fit3center jede Haftung für Verletzungen oder sonstige Schäden ab, die sich das Mitglied bei der vertragskonformen Ausübung der Aktivitäten zuzieht, und die nicht auf eine mangelhafte Infrastruktur zurückzuführen sind. Für die Folgen nicht vertragskonformer Aktivitäten besteht keinerlei Haftung seitens des fit3center.
  9. Die Nichtausübung der vertraglichen Aktivitäten berechtigt das Mitglied nicht zur Rückforderung oder Reduktion des Mitgliederbeitrags und hat keine Auswirkungen auf die Dauer des Vertrags.
  10. Der fit3center -Vertrag wird für eine feste Dauer von 12 Monaten abgeschlossen, beginnend mit dem ersten abrechnungspflichtigen Monat.
  11. Der Vertrag erneuert sich stillschweigend um den Zeitraum der ursprünglichen Vertragsdauer, sofern er nicht von einer Partei 30 (dreissig) Tage vor dessen Ablauf schriftlich gekündigt wird.
  12. Befindet sich das Mitglied mit einer (oder mehreren) Zahlung(en) in Verzug, so kann das fit3center entweder die fällige(n) Monatszahlung(en) oder den Restbetrag bis zum Ende der Vertragsdauer in einer einmaligen Zahlung fordern oder aber vom Vertrag zurücktreten.
  13. Die im fit3center angeschlagenen und bekanntgegebenen Bestimmungen stellen einen integrierenden Vertragsbestandteil dar.
  14. Für allfällige Streitigkeiten wird Pfäffikon SZ als Gerichtsstand vereinbart.